Im und am Rande des Weserberglandes begegnen uns immer wieder Frauenklöster und Frauenstifte. Das Stift Fischbeck an der Weser kann für sich in Anspruch nehmen, eine geistliche Frauengemeinschaft mit einer mehr als tausendjährigen Kontinuität zu sein.

Es gibt nur wenige Klöster, die eine solche Kontinuität vorzuweisen haben. Nach unserem Kenntnisstand ist damit das Stift Fischbeck das am längsten bestehende Klosterstift im Weserbergland. Es wurde 955 von der Edelfrau Helmburg aus dem sächsischen Geschlecht der Ecbertiner gegründet und durch ein Stiftungsdiplom König Ottos, des späteren Kaisers Ottos bestätigt.
Fischbecks Geschichte ist sehr gut erforscht, nicht zuletzt Dank einer exzellenten, sehr gut lesbaren Monographie von Renate Oldermann. (Renate Oldermann, Stift Fischbeck. Eine geistliche Frauengemeinschaft in mehr als 1000jähriger Kontinuität [Schaumburger Studien 64], Bielefeld 22010.)

Fischbeck widerstand über 1000 Jahre immer wieder den Begehrlichkeiten mächtiger Nachbarn, seien es die Bischöfe von Minden, die Grafen von Schaumburg, die Äbte der mächtigen Reichsabtei Corvey oder Versuche der Bevormundung und Regulierung durch Päpstliche Dekrete.
Fischbeck überstand auch die Reformation, die grundsätzlich klösterliches Leben als Weg zum Seelenheil ablehnte, aber eine Form biblisch begründeten christlichen Gemeinschaftslebens nicht gänzlich verwerfen konnte.
Fischbeck überstand den 30-jährigen und den 7-jährigen Krieg, Napoleon und den Reichsdeputationshauptschluss von 1803/06, den Ersten und den Zweiten Weltkrieg und eine große Flutkatastrophe 1966.

In der näheren und weiteren Nachbarschaft von Fischbeck gab es weitere Kanonissenstifte, zum Beispiel weseraufwärts Kemnade und Hilwartshausen, direkt an der Weser gelegen. Darüberhinaus gab es auch Kanonissenstifte in Möllenbeck oder in Gandersheim.

Gandersheim ist besonders bekannt durch die Dichterin Roswitha. (Vgl. Roswitha von Gandersheim, Die Dramen der Roswitha von Gandersheim, Übersetzt und gewürdigt von Ottomar Piltz, Leipzig o.J.) In diesen Stiften aber gibt es, im Gegensatz zu Fischbeck, heute keine geistlichen Frauengemeinschaften mehr.
Fischbeck wurde als „Kanonissenstift, congregatio sanctimonalium, gegründet und in der Stiftungsurkunde mit dem Privileg der freien Äbtissinenwahl ausgestattet. Wie in allen Stiften hatten die Kanonissen das Recht zur Nutzung von Privateigentum und konnten jederzeit aus dem Stift austreten. In dieser freieren Lebensform liegt der Unterschied zu den regulierten Nonnenklöstern, deren Bewohnerinnen sich durch das Gelübde zur lebenslänglichen Bindung an die Klostergemeinschaft... verpflichteten.“ (R. Oldermann, a.a.O. 252.)

Solange eine Kanonisse aber im Stift lebte, bedeutete dies für sie keusch und gehorsam zu leben, am Gemeinschaftsgebet teilzunehmen und gewisse Arbeiten zu verrichten. Anfangs waren auch ein gemeinsamer Schlafraum (Dormitorium) und die gemeinschaftlichen Mahlzeiten (Refektorium) vorgeschrieben.
Die Stifterinnen und Stifter solcher Einrichtungen verfolgten mit ihrer Stiftung vor allem zwei Ziele:
Zum einen sollte in diesen Stiften im liturgischen Gebet der Toten der Stifter-Familien gedacht werden. Diese Memoria, also das ständige Gebet um das Seelenheil der verstorbenen Angehörigen war in den Augen der Menschen im gesamten Mittelalter sehr wichtig und keine Makulatur.

Zum anderen waren die Kanonissenstifte eine Art „sicherer“ Aufenthaltsort für Töchter (hoch-) adeliger Familien, für die eine standesgemäße Eheschließung vorübergehend oder auf Dauer nicht in Frage kam, weil kein passender Gatte gefunden wurde oder keine ausreichende Mitgift bezahlt werden konnte.
Hier sprechen wir ein sehr wichtiges Merkmal des gesamten Mittelalters an. Ehen, zumal die des Adels, wurden grundsätzlich arrangiert. Es war normal, nicht verheiratet zu sein, was allerdings nicht bedeutete, dass unverheiratete Menschen keine sexuellen Wünsche oder Aktivitäten gehabt hätten. (Vgl. hierzu die instruktive Arbeit von Arnold Angenendt, Ehe, Liebe und Sexualität im Christentum. Von den Anfängen bis heute, Münster 22015, insbes. Kap 7, 99-134.)
In dieser Hinsicht galt also ein Kanonissenstift als ein „sicherer“ Ort, um als Jungfrau in die Ehe zu gehen, sofern sich doch noch einmal eine günstige Konstellation für eine Eheschließung ergeben sollte. Das ganze erscheint natürlich aus unserer heutigen Sicht zunächst wie eine strukturelle Unterdrückung.

Allerdings kann dies auch aus einem anderen Blickwinkel betrachtet werden. Kanonissenstifte waren durchaus Orte weiblicher Emanzipation, allerdings nur für begütertere Frauen. Nur wer die entsprechende Mitgift und zudem adelige Vorfahren nachweisen konnte, war in der Lage, hier in einem gewissen Rahmen ein selbstbestimmtes Leben zu führen und sogar Leitungsaufgaben in der Selbstverwaltung des Stiftes auszuüben.
Hinzukam, dass - was durchaus paradox erscheinen mag - eine Kanonisse eher als andere Frauen die Möglichkeit hatte, eine Liebesheirat einzugehen, denn, wer einmal in einem Stift lebte, genoß den Schutz bereits „unter der Haube zu sein“. Eine Kanonisse hatte einen gesellschaftlich und kirchlich anerkannten Rechtsstatus und konnte grundsätzlich nicht mehr gegen ihren Willen in eine Ehe gezwungen werden, hatte aber zugleich das Privileg, das Kloster jederzeit wieder zu verlassen.
Auch die freie Wahl der Äbtissin und das Mitspracherecht der Kanonissen in Vermögensangelegenheiten des Stiftes ist eine frühe Form von demokratischer Partizipation. Es ist zudem fraglich, ob eine Roswitha von Gandersheim als Mutter und Leiterin eines adeligen Haushaltes außerhalb eines Stiftes die Zeit und Muße gehabt hätte, um ihre Gedichte und Dramen zu verfassen.

Vor diesem Hintergrund liegt es auf der Hand, dass solche autonomen Frauengemeinschaften höheren Klerikern ein Dorn im Auge waren, und wir nicht nur in Fischbeck immer wieder Kämpfe und Auseinandersetzungen mit mächtigen Nachbarbischöfen, Äbten oder Prälaten dokumentieren können.
Mit theologisch konstruierten Vorwänden, dass nur diejenigen wahre Nonnen seien, welche die Ewigen Gelübde im Sinne der Benediktsregel abgelegt hätten, versuchten mächtige Kirchenfürsten die Stifte, vor allem deren Vermögen zu kontrollieren und zu beschlagnahmen. So erscheint es logisch, dass es nach und nach in den Hochstiften - also den weltlichen Herrschaftsgebieten der Bischöfe - immer weniger freie Frauenstifte gab.
Auch wenn wir mittlerweile im 21. Jahrhundert leben, erkennen wir ganz wichtige Impulse, die uns geistliche Frauengemeinschaften, wie sie im Stift Fischbeck heute noch fortdauern, geben können.
Es macht durchaus Sinn, als eheloser Mensch auf Dauer oder auch nur für eine gewisse Zeit in einer christlichen Lebens- und Gütergemeinschaft zu leben, die sich als Andersort versteht und in besonderer Weise versucht, sich als Gemeinschaft auf Jesus Christus und sein Evangelium hin auszurichten.
Diese Tradition sollte vor allem in der katholischen Kirche wiederentdeckt und wiederbelebt werden, allerdings auch für unvermögende Menschen.
Mit dieser Tradition würde die katholische Kirche akzeptieren, dass es nicht für jeden Menschen, der eine Berufung für ein Leben in Gemeinschaft verspürt, möglich und heilsam ist, für immer ein Ewiges Gelübde abzulegen.
Auch die Tatsache, dass die Dauer von Ehen immer kürzer wird, lässt nachfragen, ob alle Menschen, die aktuell in einer Beziehung leben, dazu geschaffen und berufen sind, diese lebenslang durchzuhalten. Eine glückliche Ehe ist in der Tat ein ebenso großes Geschenk, wie ein lebenslanges glückliches Leben im Kloster.
Orte wie Fischbeck mit einer Kontinuität von über 1000 Jahren sind der Beleg dafür, dass es auch andere Wege klösterlichen Lebens gibt, die auch der Tatsache Rechnung tragen, dass sich Menschen im Laufe ihres Lebens verändern, und dass Veränderung ein normaler, im Schöpfungsplan Gottes vorgesehener Vorgang ist.
In der Tradition der Benediktiner-Kanonissen wäre es dann keine Katastrophe oder Scheitern, wenn jemand die Gemeinschaft irgendwann wieder verlässt, um vielleicht zu heiraten, sondern der Beginn eines neuen Lebensabschnittes.
Die Gemeinschaft würde die Gehenden nicht verurteilen, sondern ihnen für alles Gute, was sie in die Gemeinschaft eingebracht haben, danken und ihnen für ihren weiteren Weg Segen wünschen, auch wenn es bisweilen wehtut, so wie jeder echte Abschied weh tut. (Das psychologisch Paradoxe ist, dass gerade viele Menschen deshalb bleiben, weil sie wissen, dass sie jederzeit die Freiheit besitzen gehen zu können. Ein Freund von uns gewöhnte sich das Rauchen ab, indem er über Jahre immer eine halb volle Schachtel Zigaretten und ein Feuerzeug bei sich trug...)

Fischbeck und andere evangelische Frauengemeinschaften sind keine Massenbewegung, genauso wenig wie katholische Gemeinschaften.
Wäre es aber nicht für sterbende katholische Frauen- und ebenso auch Männerklöster der Versuch wert, diese alte geistliche Lebensform der Benediktiner-Kanonissen neu auszuprobieren?
Viele katholische Gemeinschaften versuchen dies bereits unter dem Slogan „Kloster auf Zeit“.
Die spirituelle Tradition der Kanonissen greift tiefer, vielleicht aus der Erkenntnis des Predigers Salomon:
"Alles hat seine Stunde. Für jedes Geschehen unter dem Himmel gibt es eine bestimmte Zeit. [...] Alles, was Gott tut, geschieht in Ewigkeit." (Koh 3, 1. 14b)
UTGH
