Das Zisterzienser-Kloster Amelungsborn wurde im Jahr 1135 gegründet. Der Zisterzienserorden hatte das Ziel, konsequent nach der Regel des Mönchsvaters Benedikt zu leben. (Vgl. Regula Benedicti, Die Benediktsregel. Lateinisch/ Deutsch, Herausgegeben im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz, 6. Auflage, Beuron 2020, Abkürzung RB.) Gemäß der Regel des Mönchsvaters Benedikt ist das entscheidende Kriterium für die Aufnahme in ein Kloster, „ob der Novize wirklich Gott sucht“ (RB 58,7).

Die Rangordnung der Mönche in einem Kloster ergibt sich ebenfalls nach der Regula Benedicti aus dem Eintrittsdatum. Je länger ein Mönch unter der Regel lebt, desto höher ist sein Klosteralter und damit sein Rang unter den Brüdern.
So sah es die Regel vor, allerdings kristallisierte sich von Anfang in fast allen Klöstern ein Mönchtum heraus, dass faktisch aus zwei bis drei Klassen bestand. Es gab sogenannte Chor- und Laienmönche. Erstere wurden auch als Konventualen bezeichnet, die Sitz und Stimme in der Versammlung der Mönche (Kapitel) hatten; letztere wurden als Konversen bezeichnet, die, meist des Lesens und Schreibens nicht mächtig waren, nicht am Chorgebet teilnahmen, sondern nur einfachere und kürzere Gebetszeiten und vor allem die Handarbeit in der Land- und Viehwirtschaft, in Haushalt und Garten oder den klösterlichen Handwerksbetrieben zu verrichten hatten. Ohne diese sogenannten Konversen hätten die Klöster nicht existieren können, denn der Chormönch benötigte in der Regel täglich fünf bis acht Stunden für die Feier der monastischen Liturgie, nach heutigen Maßstäben wäre das ein voller Arbeitstag.
Innerhalb der Chormönche gab es eine weitere Zweiteilung in Mönche mit und Mönche ohne die Priesterweihe. Ursprünglich waren in einem Kloster unter den Mönchen nur wenige Priester vorgesehen, eigentlich nur so viele, wie der Abt für die seelsorgliche Betreuung der Mönche für nötig hielt. Oft war der Abt selbst gar kein Priester und hielt es auch nicht für wichtig, selbst die Priesterweihe zu empfangen, weil bis zum Beginn des frühen Mittelalters hinein das Mönchsein als eigene Berufung verstanden wurde. Dementsprechend reserviert äußert sich auch die Benediktsregel zu Priestern, die in ein Kloster aufgenommen werden wollen:
„Wenn einer aus dem Priesterstand um Aufnahme in das Kloster bittet, so stimme man nicht gleich zu. Beharrt er trotzdem fest auf seiner Bitte, so muss er wissen, dass er die Regel in ihrer ganzen Strenge zu halten hat. Nichts wird ihm erleichtert, es gelte das Wort der Schrift: „Freund, wozu bist du gekommen.“ Man gestatte ihm allerdings, seinen Platz gleich nach dem Abt zu haben, den Segen zu sprechen und den Gottesdienst zu halten, aber nur, wenn ihn der Abt dazu beauftragt. Sonst nehme er sich nichts heraus; er weiß ja, dass er der Zucht der Regel unterworfen ist, und mehr als andere gebe er allen ein Beispiel der Demut. Wenn es um die Besetzung eines Amtes oder einer anderen Angelegenheit im Kloster geht, nimmt er den Platz ein, der seinem Eintritt ins Kloster entspricht, nicht jenen, der ihm sonst aus Ehrfurcht vor dem Priestertum eingeräumt wird. Wenn Kleriker [Gemeint sind damit Männer mit den sogenannten niederen Weihen, die wie Priester dem klerikalen Stand angehören. UTGH] das gleiche Verlangen haben und sich dem Kloster anschließen möchten, weist man ihnen einen mittleren Platz zu, aber nur dann, wenn sie die Beobachtung der Regel und Beständigkeit versprechen“ (RB 60)
Damit wird deutlich, dass das Priesteramt ein Amt des Dienstes für die Gemeinschaft war. Benedikt, der diese Regel im 6. Jahrhundert verfasste, schien es sehr wichtig sein, dies zu betonen. Warum? Vielleicht hilft uns hier Johann Baptist Metz weiter, wenn er aus fundamentaltheologischer Sicht sagt: Orden seien nicht selten „eine Art Schocktherapie des Heiligen Geistes für die Großkirche: Gegen gefährliche Arrangements und fragwürdige Kompromisse, zu denen die Großinstitution Kirche immer wieder neigen mag, klagen sie die Kompromisslosigkeit des Evangeliums... ein. Sie sind in diesem Sinne die institutionalisierte Form einer gefährlichen Erinnerung der Kirche.“ (Johann Baptist Metz, Zeit der Orden? Zur Mystik und Politik der Nachfolge (1977), in: [Ders. Mystik der offenen Augen. Gesammelte Werke 7, Freiburg 2017], 153.)
Um welche gefährliche Erinnerung ging vielleicht es Benedikt von Nursia? Auf welchen Missstand der Kirche des 6. Jahrhunderts könnte der Mönchsvater mit seiner Regel geantwortet haben? Vielleicht auch auf die Tatsache, dass es ab dem 3. Jahrhundert einen folgenschweren Bruch in der Christentumsgeschichte gegeben hat, „der die katholischen Kirche bis heute prägt: die Aufhebung der Geschwisterlichkeit aller Glaubenden zugunsten einer Zwei-Stände-Gesellschaft von Klerikern und Laien.“ (Martin Ebner, Braucht die katholische Kirche Priester? Eine Vergewisserung aus dem Neuen Testament, Würzburg 2022, 80.)
Der Priester und Exeget Martin Ebener erörtert auf prägnante und komprimierte Wiese auf 110 Seiten diese Entwicklung der katholischen Kirche in eine Zwei-Klassen-Gesellschaft und sieht im neutestamentlichen und historischen Kontext eine „Verpriesterlichung“ des Christentums (vgl. Ebner a.a.O., 83). „Der Beginn der ,Verpriesterlichung‘ des Christentums war ein vehementer Bruch mit den neutestamentlichen Vorgaben.“ (Ebner, a.a.O., 88.). Ebner macht zudem deutlich, dass der Grund für diese Verpriesterlichung sich zunächst nicht einer neuen Theologie verdankte, sondern der Versuch war, mit der alttestamentlichen Terminologie vom Tempel-Opfer-Priester die Legitimation für ein mit dem Zehnten besoldetes Amt abzuleiten.
Zuvor waren die Gemeindeleiter ehrenamtlich tätig und grundsätzlich verheiratet, aber auf der Schwelle vom 3. zum 4. Jahrhundert mit diesen Nebenamt angesichts wachsender Gemeinden immer mehr überfordert. Im Rekurs auf das jüdische Priestertum wurde aus dem Leitungsamt des Gemeindeältesten nun ein kultisches Weiheamt. Aus der Feier des Abendmahls wurde die feierliche Darbringung des Messopfers.
Von hier aus entstand eine sakramentale Opfertheologie, die eine rasante Fahrt aufnahm, sich von ihren neutestamentlichen Kontext entfernte und sich schließlich in eine immer mehr in eine komplexe, scholastische Transsubstantionslehre verflüchtigte. (Vgl. Hans Jorissen, Die Entfaltung der Transsubstantionslehre bis zum Beginn der Hochscholastik [Münstersche Beiträge zur Theologie. 28,1] Münster 1965.) Weil nun auch das Thema der kultischen Reinheit im Mittelpunkt stand, gewann plötzlich das Thema des priesterlichen Pflichtzölibates besondere Bedeutung, was zuvor eigentlich das exklusive Wesensmerkmal der Nonnen und Mönche war.
Vielleicht war die Regula Benedicti knapp dreihundert Jahre nach diesem Bruch zwischen Klerikern und Laien ein Versuch, zumindest innerhalb einer klösterlichen Gemeinschaft, die sich einer Regel unterwarf, die Trennung zwischen Klerikern und Laien aufzuheben und das Priesteramt wieder als einen Dienst neben vielen anderen an der Gemeinschaft zu verstehen. Vielleicht war die Regula Benedicti auch ein Stück weit die gefährliche Erinnerung an jene in der Apostelgeschichte beschriebene urkirchliche Gemeinschaft, in der alle ein Herz und eine Seele waren (vgl. Apg 4,32), und deshalb sagt die Benediktsregel in Bezug auf Priester:
„Wenn der Abt die Weihe eines Priesters oder Diakons erbitten will, so wähle er aus seinen Mönchen einen aus, der würdig ist den priesterlichen Dienst auszuüben. Der Geweihte aber hüte sich vor Überheblichkeit und Stolz. Er nehme sich nichts heraus und handle nie ohne Auftrag des Abtes. Er wisse ja, dass gerade er sich in der Zucht der Regel zu fügen hat. Das Priesteramt sei ihm kein Anlass, den Gehorsam und die Ordnung der Regel zu vergessen, sondern er schreite mehr und mehr zu Gott. Er nimmt stets den Platz ein, der seinem Eintritt ins Kloster entspricht, außer beim Dienst am Altar oder wenn ihn die Wahl der Gemeinschaft und der Wille des Abtes an einen höheren Platz stellen, weil seine Lebensführung es verdient. Doch wisse er, dass auch er sich an die Ordnung zu halten hat, die für Dekane und Prioren gilt. Nimmt er sich heraus, anders zu handeln, gelte er nicht mehr als Priester, sondern als Aufrührer. Und ändert er sich trotz wiederholter Mahnung nicht, so ziehe man noch den Bischof als Zeugen hinzu. Wenn er sich auch dann nicht bessert und seine Schuld klar zutage liegt, werde er aus dem Kloster gewiesen, doch nur, wenn er so widerspenstig ist, dass er sich nicht unterordnen und der Regel nicht gehorchen will.“(RB 62)
Diese Regel in Bezug auf die Stellung der Priester wurde allerdings im fortschreitenden Mittelalter mehr und mehr missachtet. Nach und nach kam es zu einer sakralen Überhöhung des Priesteramtes auch im Kloster. Die tägliche Messe, die jeder Mönch, der zugleich Priester war, als Messopfer für Lebende und Verstorbene zu applizieren hatte, wurde zum Zentrum seines mönchischen Lebens. Die vielen stillen Messen, die an den Seitenaltären der Klöster täglich gefeiert wurden, erbrachten auch ein nicht unerhebliches materielles Einkommen für das Kloster, da viele begüterte Menschen Stiftungen für das Applizieren von Messen für Lebende und Tote errichteten.

Die Priestermönche waren von nun an mit der Darbringung des Kultes beschäftigt und arbeiteten deshalb kaum mehr körperlich im Sinne des benediktinischen Leitmotivs „Ora et labora! („Bete und arbeite!“). Sie hatten kaum mehr Umgang mit den arbeitenden Laienbrüdern, was immer mehr, auch in Amelungsborn, zu einer gegenseitigen Entfremdung und handfesten Konflikten geführt haben muss. Dies geschah, obwohl die Zisterzienser mit dem Ideal angetreten waren, auch die Priester- und Chormönche hätten sich an der Handarbeit zu beteiligen.
Es ist überliefert, dass sich das Generalkapitel der Zisterzienser 1272 mit einem Aufstand der Amelungsborner Konversen zu befassen hatte. Abt und Konvent hätten sich vor ihren rebellischen Laienbrüdern durch eine Hintertür in Sicherheit bringen müssen. Zunächst schaffte man in Amelungsborn die Konversenschaft ab. Doch der Konvent von Amelungsborn ersuchte bereits 1279 das Generalkapitel des Zisterzienserordens, die Einrichtung der Laienbrüder wieder einzuführen, weil sonst die Ökonomie des Klosters zusammengebrochen wäre. (Vgl. Nicolaus Heutger, Das Kloster Amelungsborn. Werden-Wachsen-Wirken (Forschungen zur niedersächsischen Ordensgeschichte 5), Hannover 2000, 121-123.)
Wenn wir einen näheren Blick auf die Klosterökonomie von Amelungsborn werfen, wird sehr deutlich, warum das Kloster ohne Laienbrüder nicht funktionieren konnte. Auch wenn Amelungsborn im Vergleich mit anderen Klöstern, wie der benachbarten Reichsabtei Corvey, recht bescheidene Besitzungen hatte, besaß es neben den 150.000 Quadratmetern, die das Kloster umgaben, und die von der bis heute erhaltenen zwei Kilometer langen Klostermauer umfriedet sind (vgl. Heutger a.a.O. 135), Wirtschaftshöfe in Negenborn, Allersheim, Schendinghausen, Erzhausen, Greene und Ölkassen. Die Zisterzienser betrieben auf diesen Höfen eine „aktive Grundstücks-Erwerbspolitik“ (Heutger a.a.O. 137).

Nicht verschwiegen werden darf, dass die Arrondierung von landwirtschaftlichen Flächen des Klosters auch das sogenannte „Bauernlegen“, also die Enteignung oder Umsiedlung von Kleinbauern bedeutete (vgl. Heutger, a.a.O. 140). Nicht selten wird dabei moralischer Druck auf Bauern ausgeübt worden sein, der Enteignung oder Umsiedlung um des himmlischen Lohnes willen zuzustimmen. Auf der anderen Seite wird berichtet, die zinspflichtigen Bauern des Klosters hätten es gut gehabt (vgl. Heutger, a.a.O. 138), frei nach dem Motto: „Unter dem Hirtenstab ist gut leben.“
Daneben hatte Kloster Amelungsborn auch Stadthöfe im benachbarten Stadtoldendorf, in Einbeck, Bodenwerder, Hameln, Höxter und sogar im weit entfernten Rostock. Diese Stadthöfe dienten gleichermaßen als externe „Klosterläden“ für den Verkauf der Überschussprodukte aus der eigenen Landwirtschaft. Das Vorteilhafte für die Klöster war, dass sie grundsätzlich, da die Stadthöfe auch eine Kapelle beherbergten, als kirchliche Einrichtung Abgabenfreiheit besaßen, was die Stadtherren natürlich nicht gut fanden (vgl. Heutger, a.a.O. 138-142).

Das lebenswichtige Salz bezog das Kloster aus Salzhemmendorf und Lüneburg, wo es Salzbrunnen und Siedehäuser besaß, was in Salzhemmendorf auch zu Interessenkonflikten mit weltlichen Grundherren führte (vgl. Heutger, a.a.O. 137).
Das Kloster Amelungsborn besaß auch eine ausgeklügelte Wasserversorgung und betrieb Fischteiche, weil die Zisterzienser kein Fleisch essen durften und für sie Fisch ein Hauptnahrungsmittel darstelle. Hinzukam das Bewirtschaften von Mühlen. Seit 1266 war auch die Stein- oder Teufelsmühle, direkt an der Weser zwischen Bodenwerder und Polle gelegen, im Besitz des Klosters Amelungsborn.

In der Tat, dieser ganze Betrieb wäre ohne den Einsatz der Laienbrüder niemals möglich gewesen. Letztlich war es der Arbeitskraft und der landwirtschaftlichen und handwerklichen Expertise der Laienbrüder zu verdanken, dass mit Hilfe der erwirtschafteten Überflüsse immer wieder neue Gründungen von Zisterzienserklöstern entstehen konnten. Diese Neugründungen waren auch ein wichtiges Ventil, um den Reichtum einzelner Abteien einzudämmen beziehungsweise abzuleiten.
Im Spätmittelalter schließlich wurde es in fast allen Zisterzienserklöstern, aber auch in den Benediktinerklöstern, immer schwieriger Laienschwestern und - Brüder zu finden. Dies hatte sicherlich etwas mit dem Rückgang der Bevölkerung im 14. Jahrhundert zu tun. Jetzt gab es nicht mehr so viele ledige und besitzlose Frauen und Männer, darunter auch verarmte Adelige, die ihr Unterkommen bei den Zisterziensern oder in anderen Mönchsorden suchten. Das alles führte dazu, dass die Eigenbewirtschaftung von Klöstern kaum noch möglich war, und die Konventualinnen und Konventualen mehr und mehr von ihren Pacht- oder Zehnteinnahmen lebten, was zu einer weiteren Entfremdung vom benediktinischen Ideal des „Ora et labora!“ und damit zu einem weiteren Verfall der monastischen Spiritualität, also zu einer Verweltlichung führte, nicht nur in Amelungsborn und bei den Zisterzienserinnen und Zisterziensern.
Diese Verdunstung der monastischen Spiritualität führte zu einem weiteren Schritt der Verweltlichung. Am Ende des Mittelalters gab es viele Klöster, in denen das Amt einer Äbtissin oder eines Abtes von einer adeligen Person bekleidet wurde, welches deren reiche Familien ihren Sprösslingen erkauft hatten. Diese führten zwar den Titel und kassierten die Mittel einer Äbtissin oder eines Abtes, legten aber in der Regel keine Gelübde ab und überließen den jeweiligen Konvent sich selbst, solange die Einkünfte der Pfründe pünktlich gezahlt wurden.
Eine weitere Antwort auf diese Verweltlichung waren mit Sicherheit im Hochmittelalter die Gründungen von Orden eines neuen Typs. Das waren die Bettelorden, wie Franziskaner, Dominikaner oder der Augustiner-Eremiten. Diese Orden lebten nicht mehr auf dem Land, sondern in den neuentstehenden Städten des Mittelalters und ihre Mitglieder gelobten nicht nur persönliche Armut, wie die Nonnen und Mönche im Kloster, sondern der gesamte Orden sollte arm sein. Hinzukam, dass es bei den Bettelorden nicht mehr das Gelübde der Stabilität gab. Die Bettelmönche waren nicht mehr an einen Ort, sondern an ihren Orden gebunden, der strategisch denkend über ihren Einsatzort verfügte.
Doch auch diese Orden und ihre Protagonistinnen und Protagonisten scheiterten vielerorts an ihren Idealen, einer davon war der Augustiner-Eremit namens Pater Martin Luther, der letztlich eine unglaubliche Wirkungsgeschichte in Gang brachte. „Nie hätte Luther den Mund aufgemacht, wenn er kalkulieren hätte sollen, wie man die Kirche ändert. Das, was er wusste, bestand in der Überzeugung, dass die Kirche sich ändern muss, sonst verbleibe sie in ständigem Widerspruch zu der Botschaft Jesu befangen. […] ,Hier stehe ich, ich kann nicht anders‘ soll er gesagt haben. Das ist es worauf es ankommt.“ (Eugen Drewermann/ Martin Freytag, Das Geheimnis des Jesus von Nazareth. Eugen Drewermann antwortet jungen Menschen, Ostfildern 22019, 114 f.)

Was bleibt für heute?
Wir sind nach wie vor der Überzeugung, dass die Institution des Klosters als eine christliche Lebens-, Güter- und Gebetsgemeinschaft als Ort der Gottsuche, in dessen Mittelpunkt Jesus von Nazareth und sein Evangelium steht, notwendig ist und bleibt.
Klöster, das zeigt die Erfahrung aus der Geschichte, sollten Orte sein, wo eine Regel eingehalten, aber zugleich weiterentwickelt wird.
Klöster sollten – vor dem Hintergrund, dass viele Zeitgenossinnen und Zeitgenossen unter mangelhafter oder nicht wahrgenommener Leitung leiden – als Orte erfahren werden, an denen mit behutsamer Eindeutigkeit Leitung wahrgenommen wird, um mit den richtigen Mitteln das Ziel der Gottsuche verfolgen zu können.
Klöster sollten als Orte einer praktizierten nachhaltigen Ökonomie wahrgenommen werden, gerade auch in Hinblick auf die gesellschaftlich relevanten Themen wie Ernährung, Gesundheit und Energiewirtschaft erfahren werden können.
Klöster sollten Orte sein, an denen sowohl katholischer Werkgerechtigkeit als auch protestantischer Leistungsethik widerstanden wird.
Klöster sollten geschwisterliche und synodale Orte jenseits jeder klerikalen oder kirchenamtlichen Bevormundung sein.
Klöster sollten Orte sein, an denen Krankheit, Altwerden, Leiden, Einsamkeit und Sterben ihren Platz haben und nicht tabuisiert werden.
Klöster sollten ein Ort von Menschen sein, mein Gott suchen und bereit dazu sind, die Erfahrungen ihrer Suche mit anderen zu teilen.
Fortsetzung folgt!
UTGH
